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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2024

Kein Anspruch auf Einsicht in Betriebsprüfungsakte insbesondere Handakte des Betriebsprüfers

Besteht aufgrund der Abgabenordnung beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung ein Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle Bewertungsakten und -daten sowie sämtliche betreffende Betriebsprüfungsakten insbesondere Handakten des Betriebsprüfers?

Besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Überlassung von Kopien?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().